wenn man bei einer Ausschreibung teilnehmen möchte, und zwar als Auftraggeber, wie schreibt man dann ein Projekt aus? Also ich weiß, dass ich so einen Auftrag aufgeben muss, aber welche Informationen müssen denn da enthalten sein? Und wann muss der Auftrag eigentlich veröffentlich werden? Gibt es das bestimmte Vorgaben?
Würde mich freuen, falls mir wer diese Fragen beantworten könnte.
Hui, kompliziertes Thema - als ich mich das erste mal für eine öffentliche Vergabe bewerben musste, da war das ein ziemliches hin und her. Es war nicht so einfach, sich da mit den ganzen Begriffen und Vorschriften zurechtzufinden. Man muss halt wissen, wo man die notwendigen Informationen findet. Zur Bekanntmachung einer Ausschreibung kann ich sagen, dass man die schon vorab mitteilen muss, allein schon, wenn die Absicht eines Ausschreibungsverfahrens besteht. Die wichtigsten Informationen, die in der Bekanntmachung enthalten sein müssen, sind folgende: - Daten des Auftraggebers - Auftragsart und -umfang - Ort des Auftrags - Anforderungen an die Bewerber, wie z. B. erforderliche Nachweise - falls der Wert über dem EU-Schwellenwert liegt, dann noch die weitere Informationen (SIMAP)
Ja, ich finde auch, dass das alles nicht so leicht zu verstehen ist. Bin noch ganz neu in diesem Thema, da ich erst vor Kurzem bei einer öffentlichen Behörde arbeite. Und wir haben eben demnächst 2-3 Ausschreibungen zu planen, sodass ich da ein wenig überfordert bin. Ah okay, und wem gibt man das bekannt? Ich meine, wir haben den Auftrag ja noch gar nicht zusammengefasst bzw. diese Bekanntmachung. Und kannst du mir vielleicht noch sagen, wo denn diese Bekanntmachungen veröffentlicht werden?
Verstehe ich - aber so ist das nun einmal, man kann sich nicht mit jedem Thema auskenne. Ist ja gut, dass du dich so damit beschäftigst und was Neues dazulernen möchtest. Ich denke, dass man das bei einer Vergabestelle macht? Damit die halt wissen, okay, da kommt bald was - aber bin mir bei dieser Info nicht so ganz sicher. Und dann, wenn die Bekanntmachung verfasst ist, veröffentlicht man diese. Diese werden (sofern sie national sind) in Tageszeitungen, auf der eigenen Website oder Internetportalen veröffentlicht. Internationale Aufträge (die oberhalb der EU-Schwellenwerte) müssen dann im Supplement S des EU-Amtsblattes herausgegeben werden. Mehr Infos zu diesem Thema findest du hier: https://www.ibau.de/akademie/glossar/bekanntmachung/ Da kannst dann alles in Ruhe nachlesen.
Ah okay, danke für die Info! Dann muss ich das dann noch genauer recherchieren. Das ist ja ein richtiger Aufwand, den man investieren muss. Bin gespannt, wie viel Zeit uns das kosten wird. Frage mich auch, wie das ist, wenn z. B. Fehler in den Bekanntmachungen sind, ob man dann dafür Probleme bekommt oder dann was wiederholen muss!? Ach, dass wird noch ein Stück Arbeit werden...
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