wir benötigen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Büroflächen und überlegen, dafür einen oder mehrere Bürocontainer auf unserem Grundstück aufzustellen. Dabei stellt sich für uns die Frage, ob ein solcher Bürocontainer grundsätzlich genehmigungspflichtig ist oder ob es Ausnahmen für temporär genutzte Gebäude gibt. Außerdem würde mich interessieren, welche Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Statik, Brandschutz und Wärmeschutz berücksichtigt werden müssen. Könnt ihr mir erklären, worauf man bei der Planung achten sollte?
ob für einen Bürocontainer eine Baugenehmigung erforderlich ist, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung „Container“ entscheiden. Relevant sind unter anderem Standort, Größe, Nutzungsart, Aufstellungsdauer und die jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben. Gerade wenn Container dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum als reguläre Arbeits- und Büroräume genutzt werden, sollte die Genehmigungssituation vor dem Aufstellen mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.
Beim Containerbau können darüber hinaus besondere technische Nachweise erforderlich sein. FAGSI weist darauf hin, dass das Bauen mit Raumeinheiten in Deutschland als nicht vollständig geregelte Bauweise gilt. Für konkrete Containergebäude kann deshalb eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) relevant sein. Hinzu kommen je nach Projekt unter anderem Anforderungen an Tragwerksplanung, Wärme- und Schallschutz, Brandschutz sowie Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik.
Wer sich über diese technischen und bauphysikalischen Anforderungen informieren möchte, findet auf der Seite von FAGSI weitere Informationen zur Baugenehmigung für Bürocontainer. FAGSI beschreibt dort unter anderem die Planung prüffähiger Objektstatiken, bauphysikalische Berechnungen sowie die Prüfung und Nachweisführung im Brandschutz.
Vor dem Aufstellen eines Bürocontainers empfiehlt es sich daher, das konkrete Vorhaben frühzeitig mit der zuständigen Behörde und gegebenenfalls einem Fachplaner abzustimmen. Eine Bauvoranfrage kann außerdem dabei helfen, bereits vor dem eigentlichen Bauantrag zu klären, ob das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort grundsätzlich realisierbar ist.