ich habe völlig überraschend die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mich wehren soll oder welche Fristen ich beachten muss. Kann mir jemand Tipps geben, wie ich vorgehen sollte?
nach einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu handeln. Grundsätzlich gilt: Wenn du dich gegen die Kündigung wehren möchtest, musst du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpasst du diese Frist, wird die Kündigung in der Regel wirksam – selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.
Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Kündigung formell korrekt ist und ob gute Chancen bestehen, eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung durchzusetzen. Gerade in Hanau gibt es Fachanwälte, die sich intensiv mit diesen Fragen befassen und dir die beste Vorgehensweise aufzeigen.